Wir behandeln Sie nach einem Unfall auf der Arbeit, in Schule oder Hort, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin. Wenden Sie sich dafür gerne an unser Praxisteam.
D-Arzt steht für Durchgangsarzt und bezeichnet die Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Behandlung wird von den Berufsgenossenschaften übernommen.
In unserer Praxis ist Dr. Markus Meinhold für die D-Arzt-Behandlung von den Berufsgenossenschaften zugelassen.
Für die Zulassung als Durchgangsarzt müssen wir besondere Voraussetzungen erfüllen, sowohl fachlich von Seiten des Arztes (Ausbildung zum Facharzt für Chirurgie bzw. Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, jeweils mit Zusatzqualifikation Spezielle Unfallchirurgie) als auch im Hinblick auf die Ausstattung und Organisation der Praxis.